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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mit Unterzeichnung des Bestellscheines erteilt der Auftraggeber den Insertionsauftrag verbindlich für eine Ausgabe. Der Auftrag kann weder zurückgezogen noch verkleinert werden. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Verlag nicht innerhalb von sechs Wochen nach Auftragserteilung schriftlich widerruft. Der Verlag kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich erst nachträglich erweist, dass Inhalt oder Form der gewünschten Eintragung gegen die Ordnungsgrundsätze für Örtliche Telefonbücher verstoßen, so u.a. Verstoß gegen religiöse oder politische Neutralität, marktschreierische Aufmachung, sittenwidriger Inhalt, Vermögensverfall oder Illiquidität des Auftraggebers. Der Verlag ist berechtigt, einen Auftrag nur gegen Vorauszahlung anzunehmen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung eines Vorauftrages in Verzug ist. Wird die geforderte Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin nicht geleistet, ist der Verlag berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wird der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers nach Rücksprache mit dem Verlag aufgehoben, berechnet der Verlag nach Maßgabe von §649 BGB einen Pauschalbetrag bis 50% des vereinbarten Insertionspreises. Wird der Vertrag durch den Auftraggeber teilweise gekündigt, so berechnet der Verlag nach Maßgabe von §649 BGB einen Pauschalbetrag bis 50% des Unterschiedsbetrages zwischen dem ursprünglich und dem verbleibenden Insertionspreis. Weist der Auftraggeber dem Verlag niedrigere Aufwendungen nach, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend den nachgewiesenen niedrigeren Aufwendungen festzusetzen.

3. Die Aufnahme jedes Teilnehmers erfolgt entsprechend der Mitteilung der Deutsche Tele Medien GmbH. Jede Abweichung vom Grundeintrag ist kostenpflichtig und wird gesondert berechnet. Eintragungen in hervorgehobener Form sind kostenpflichtig.

4. Für die Richtigkeit der Eintragungstexte ist der Besteller verantwortlich. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig (in der Regel 4 Wochen nach Erteilung des Auftrages), so ermächtigt er den Verlag, den Wortlaut nach eigenem Ermessen gemäß den entsprechenden offiziellen Unterlagen der Deutschen Telekom zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit zusammenzustellen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt bestehen.

5. Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den Inhalt seiner Insertion und stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere auch von Ansprüchen warenzeichen-, wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art frei. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden, es sei denn, solche Rechtsverstöße sind für den Verlag offensichtlich erkennbar. Inhaltliche Änderungen nach Auftragserteilung sind vom Auftraggeber dem Verlag sofort mitzuteilen. Sie werden (soweit möglich) bis zum Redaktionsschlusstermin berücksichtigt.

6. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen kann aus umbruchtechnischen Gründen eine Gewähr nicht geleistet werden. Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden.

7. Die Kosten für beim Verlag bestellte Reinzeichnungen und sonstige Druckunterlagen für die Digitalisierung von Logos sowie vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen trägt der Auftraggeber.
Für die Wiedergabequalität der durch den Auftraggeber gelieferten Druckvorlagen übernimmt der Verlag keine Gewähr.

8. Die Preise in unseren Preislisten sind Nettopreise, denen jeweils die zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

9. Der Erscheinungstermin der Print Version von Das Örtliche richtet sich nach der entsprechenden Disposition der Deutsche Tele Medien GmbH. Der Verlag kann hierfür keine Haftung übernehmen. Im Falle höherer Gewalt tritt § 323 BGB in Kraft.

10. Reklamationen wegen offensichtlicher Fehler werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Erscheinen der Print Ausgabe von Das Örtliche vorgelegt werden.
Bei fehlerhafter oder unterbliebener Insertion kann der Auftraggeber vom Verlag den teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für diesen Eintrag verlangen. Die Höhe des Preisnachlasses richtet sich je nach Beeinträchtigung des Aussagewertes der Insertion. Ansprüche auf Neudruck oder Zurückhalten der Print Ausgabe von Das Örtliche oder auf Einfügung bzw. Versendung von Berichtigungsnachträgen sind ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit kann kein Schadensersatz verlangt werden, auch nicht für den Fall, dass ein von der Deutsche Tele Medien GmbH zunächst angegebener Herausgabetermin nicht eingehalten wurde. Darüber hinaus können Kaufleute auch bei grobschuldhaftem Verhalten des Verlages Schadensersatz nicht beanspruchen, es sei denn, sie gründen auf grober Fahrlässigkeit eines leitenden Angestellten des Verlages.

11. Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit dem Verlag, seinen Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, ist die Haftung des Verlages für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlags zur Leistung von Schadensersatz.

12. Allen Eintragungen liegt unser Verlagsprogramm zugrunde. Hinweis gemäß §33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Verlag sichert zu, diese Daten nur zum Zweck der Auftragsabwicklung zu verwenden und diese nicht an Dritte weiter zu geben.

13. Gerichtsstand ist Witten, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Im übrigen ist Gerichtsstand Witten, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. Mit der Auftragserteilung werden ausdrücklich diese AGB anerkannt. Etwaige Einkaufs- oder AGB des Kunden sind ausgeschlossen.

14. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Dortmund/Witten Scharf KG, Phoenixseestr. 4, D-44263 Dortmund zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an Creditreform. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Creditreform erhalten Sie in dem ausführlichen Merkblatt Creditreform-Information gem. Art. 14 EU-DSGVO oder unter www.creditreform-dortmund.de/EU-DSGVO .

Webseiten-Programmierung

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungserbringung der Verlag + Druckerei Koll GmbH & Co.KG (im Folgenden „Verlag“ genannt) gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „Auftraggeber“) betreffend die Erstellung von Webseiten und die damit verbundenen Nebenleistungen. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern sie nicht schriftlich anerkannt wurden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung. Der Verlag ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen. Der Verlag trägt auch für den Fall der Beauftragung von Subunternehmern die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Leistung.

2. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit seiner Unterzeichnung rechtsverbindlich. Der Verlag kann den Auftrag mit einer Frist von 2 Wochen nach der Auftragserteilung schriftlich ablehnen.

3. Für den Verlag bestehen keine Prüfpflichten im Bezug auf vom Auftraggeber bereitgestellte Informationen und/oder Materialien oder Weisungen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bestehens von gewerblichen Schutzrechten Dritter. Der Verlag wird den Auftraggeber lediglich bei offensichtlichen Verdachtsfällen informieren. Rechtserhebliche Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Verlag gegenüber anzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Im Rahmen der Impressumserstellung übernimmt der Verlag hinsichtlich der ihm übermittelten Informationen lediglich eine beratende Funktion, jedoch ohne eine Gewähr, dass die Angaben den gesetzlichen Anforderungen im Einzelfall genügen. Ein Zugriff auf die Webseite durch den Auftraggeber selbst, um die auf ihr vorhandenen Inhalte zu verändern bzw. auszutauschen, ist nicht möglich.

4. Soweit die Beantragung einer Domain Teil des Auftrages ist, lässt der Verlag die gewünschte Domain über einen Dienstleister anmelden und ist dabei lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen zur Domainvergabe wird ausschließlich der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet. Der Verlag hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden können, frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain beschränkt sich die Verpflichtung des Verlages auf die gängigen Maßnahmen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten. Der Auftraggeber stellt den Verlag von sämtlichen Forderungen oder Ansprüchen Dritter, die von diesen in Zusammenhang mit dem registrierten Domain-Namen oder dem Inhalt der unter den zur verfügbaren gestellten Domain-Namen von dem Auftraggeber oder Dritten veröffentlichen Inhalten geltend gemacht werden sowie den hieraus resultierenden Kosten, einschl. Rechtsverfolgungskosten und wirtschaftlichen Nachteilen bzw. Folgen, frei. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses überstellt der Verlag dem Auftraggeber sämtliche Rechte und Pflichten sowie Kosten für die Domain-Verwaltung und –Aufrechterhaltung. Sollte der Auftraggeber die Veröffentlichung der Webseite über einen anderen Anbieter wünschen, wird der Verlag hierzu die erforderliche Freigabe erteilen und die Webseite herausgeben, sofern der Auftraggeber gegenüber dem Verlag bestehende Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung vollständig ausgeglichen hat. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen des Verlages steht dem Verlag ein Zurückbehaltungsrecht zu.

5. Soweit der Verlag dem Auftraggeber E-Mail Accounts zur Verfügung stellt, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für sämtliche Aktionen, die über seinen E-Mail Account ausgeführt werden. Er verpflichtet sich, durch die Nutzung seines E-Mail Accounts nicht gegen geltende Rechtsvorschriften oder die Rechte Dritter zu verstoßen. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber, die Regeln der Kommunikation im Internet zu respektieren und nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Empfängers E-Mails zu versenden, die Werbung enthalten. Insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit demselben Inhalt massenhaft verbreitet werden (Spam). Der Auftraggeber stellt den Verlag von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus Verstößen gegen die vorgenannten Verpflichtungen resultieren, frei. Außerdem ist der Verlag in diesem Fall berechtigt, den E-Mail Account zu sperren. Hiervon wird er den Auftraggeber unterrichten. Bei einer vom Verlag vorgenommenen Sperrung des E-Mail Accounts wegen gesetzeswidriger oder vertragswidriger Nutzung bleibt der Auftraggeber gegenüber dem Verlag leistungspflichtig.

6. Der Auftraggeber hat dem Verlag alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig mitzuteilen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte besitzt und räumt dem Verlag sämtliche dieser Rechte ein. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für alle bereitgestellten Informationen, Materialien und seine Weisungen. Gleiches gilt für gesetzliche Pflichtangaben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtliche Prüfungen selbst oder in seinem Auftrag durchzuführen. Insbesondere wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären, ist ausschließliche Sache des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber den haftungsbegründeten Verstoß zu vertreten hat, stellt er den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei.

7. In der Regel steht der Webauftritt des Auftraggebers 24 Std täglich, 7 Tage die Woche, zur Verfügung. Der Verlag garantiert keine 100-prozentige Erreichbarkeit der Server. Dies gilt insbesondere dann, wenn aufgrund höherer Gewalt oder durch technische bzw. sonstige Probleme, die nicht im Einflussbereich des Verlages liegen (z.B. Verschulden Dritter), die Webseite des Auftraggebers nicht zu erreichen ist. Der Verlag ist berechtigt, den Zugang zum Internet-Server und seinen Leistungen zeitweilig zu sperren, sofern dies die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Nutzung, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störung des Netzes oder gespeicherter Daten dies erfordern. Eine bestimmte Übertragungskapazität und/oder –geschwindigkeit bei der Übermittlung von Daten zu und/oder von dem Internetserver ist nicht zugesichert.

8. Der Verlag kann Aufträge ablehnen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die bereitzustellenden Inhalt gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, insbesondere bei rechts- oder sittenwidrigen, beleidigenden, bedrohlichen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, sexuell anstößigen und solchen Inhalten, die religiöse Gefühle verletzen oder politisch Andersdenkende verunglimpfen oder die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.

9. Die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Aufrechnungsrechte gegen die Vergütungsforderungen des Verlages stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verlag anerkannt sind. Der Verlag ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Auftraggeber mit einer Halbjahreszahlung mehr als 6 Wochen in Verzug ist.

10. Der Verlag trägt für die Zwecke der Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen, soweit im Rahmen der Leistungserbringung tatsächlich ein Mangel vorliegt. Erweist sich ein Mangelbeseitigungsverlangen seitens des Auftraggebers als unberechtigt, kann der Verlag die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber zurückverlangen. Dem Auftraggeber obliegt es, auftretende Störungen, die ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Verlages haben können, unverzüglich anzuzeigen und dem Verlag bei der Feststellung der Ursachen sowie bei deren Beseitigung in zumutbarem Umfang zu unterstützen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhütung und Minderung von Schäden zu treffen.

10.1 Soweit sich aus diesen AGB, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichts anderes ergibt, haftet der Verlag bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Bei Schadensersatz haftet der Verlag, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.3 Die sich aus Ziffer 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verlag einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.4 Ist ein Schaden, sowohl auf ein Verschulden des Verlages als auch auf ein Verschulden des Auftraggebers zurückzuführen, muss sich der Auftraggeber sein Mitverschulden anrechnen lassen. Als ein überwiegendes Verschulden des Auftraggebers ist es insbesondere anzusehen, wenn dieser es unterlässt, den Verlag auf die Gefahr ungewöhnlich hoher Schäden hinzuweisen.

11. Zur Bearbeitung des Auftrages ist es erforderlich, die Daten des Auftraggebers zu speichern. Gemäß § 33 BDSG gibt der Verlag folgenden Hinweis: Die Daten des Auftraggebers werden nach Bestimmungen des BDSG verwendet. Hiernach darf der Verlag insbesondere personenbezogene Daten verwenden, soweit dies zur Vertragsbegründung und Vertragsausgestaltung erforderlich ist. Der Verlag speichert und nutzt die Daten zur Vertragsdurchführung und zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung. Dies schließt die Kontaktaufnahme und Zusendung von Informationen über interessante Produkte und Angebote sowie Kundenzufriedenheitsabfragen ein. Im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfanges werden die Daten ggfs. auch anderen Geschäftsfeldern des Verlages zur Verfügung gestellt, damit diese dem Auftraggeber Angebote zukommen lassen können. Es ist jederzeit möglich, der Verwendung der Daten zu Werbezwecken im vorgenannten Sinn zu widersprechen.

11.1 Der Verlag verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

11.2 Die Mitarbeiter des Verlages werden gemäß § 5 BDSG verpflichtet, das Datengeheimnis zu bewahren. Es ist den Mitarbeitern danach untersagt, personenbezogene Daten außerhalb der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verarbeiten oder zu benutzen. Dies gilt auch soweit es sich um Daten handelt, die den Mitarbeitern aufgrund ihrer Tätigkeit für Kunden oder Lieferanten zur Kenntnis gelangen. Diese Verpflichtung bleibt auch im Falle der Aufgabenänderung oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Die Mitarbeiter erhalten Kenntnis darüber, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis strafbewehrt sind und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können.

12. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.1 Der Verlag ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt: a) erhebliche Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers b) Einstellung von Zahlungen durch den Auftraggeber oder Ankündigung durch den Auftraggeber, dies tun zu wollen c) Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers

12.2 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

12.3 Wird das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt, ist der Verlag berechtigt, für erbrachte Leistungen und entstandene Aufwendungen 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Der Betrag ist niedriger oder höher anzusetzen, wenn der Auftraggeber niedrigere oder der Verlag höhere Leistungen und Aufwendungen nachweist. Bereits geleistete Zahlungen des Auftraggebers sind hierauf anzurechnen. Der Verlag ist berechtigt, im Falle der Vertragsbeendigung die für den Auftraggeber oder in seinem Auftrag eingegangenen Vereinbarungen mit Dritten zu kündigen.

12.4 Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht acht Wochen vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

13. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber gilt das Recht der BRD unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14. Der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber aus oder in Zusammenhang mit jeder Vereinbarung unter Einbeziehung dieser AGB ist Witten.

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.